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»Es gibt jetzt offizielle Regeln für die Vergütung von Buchautoren. Bei Hardcovern erhält der Autor zehn Prozent vom Nettoverkaufspreis. Bei Taschenbüchern die Hälfte.« schreibt Udo Vetter in seinem Lawblog (das war dann auch gleich der Linktipp des Tages).
das kann ich kaum glauben, ist das ein sommerpausenscherz?
engl am 07/03 um 02:35 PM
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(Erschrecken sich andere Blogger eigentlich auch so, wenn auf einmal jemand in ihren Comments auftaucht, den sie schon lange lesen?)
Melody am 07/03 um 05:38 PM
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(keine ahnung - man liest sich halt. ;-)
engl am 07/08 um 02:56 PM
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