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(mediafon-newsletter vom 5. Januar 2005) Für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und deshalb keinen Anspruch auf Förderung einer “Riester-Rente” habe, gibt es ab 2005 eine neue Form staatlich geförderter Altersvorsorge: die nach dem Ökonom Bert Rürup benannte “Rürup-Rente”. Sie bietet diesem Personenkreis die einzige Möglichkeit, Rentenbeiträge bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend zu machen und so Steuern zu sparen.
Für das Jahr 2005 können 60 Prozent der Vorsorge-Beiträge - bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro (Ehepaare 24.000) - geltend gemacht werden. In den nächsten Jahren steigt der Anteil, der als Sonderausgabe anerkannt wird, jährlich um zwei Prozentpunkte an. Die späteren Auszahlungen sind dann - wie künftig alle Renten - steuerpflichtig, jedoch auch “Hartz-IV-sicher”: Sie gelten als nicht verwertbares Vermögen, weil sie frühestens ab dem 60. Lebensjahr in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Die Verträge sind nicht beleihbar, nicht übertragbar oder verkaufbar. Und sie sind nicht vererbbar: Wie bei der gesetzlichen Rente kommt das Angesparte im Todesfall dem Kollektiv der Versicherten zugute. Eine Gegenüberstellung von Riester- und Rürup-Rente steht auf Stiftung-Warentest.
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